Was das Vermögensregister wirklich bedeutet 

von Marko Mähner19. Juli 2023

Das Vermögensregister der EU kommt. Schon bald wird der Staat Zugriff auf die Vermögenswerte seiner Bürger haben. Kampf gegen Geldwäsche sagen die einen, empörender Eingriff in die Privatsphäre die anderen. Klar ist: Das Vermögensregister betrifft jeden – und bietet durchaus Missbrauchspotenzial. Ein Überblick über den aktuellen Stand. 

EU-Vermögensregister beschlossen: Angriff auf die Privatsphäre

Im öffentlichen Diskurs ist erstaunlich wenig vom EU-Vermögensregister zu hören. Doch, was 2021 mit einer Machbarkeitsstudie begann (https://www.granvalora.de/digitaler-euro-vermoegensregister/), ist mittlerweile beschlossene Sache. Dabei handelt es sich im Kern um einen Eingriff in die Privatsphäre der Bürger, denn der Staat fordert nichts Geringeres als detaillierten Einblick in Ihr Portemonnaie. So sollen die Vermögenswerte der EU-Bürger künftig in einem zentralen Register festgehalten werden. Das betrifft Bargeld, Immobilien und Aktien sowie Jachten, Autos, Kunstwerke, Kryptowährungen und Luxusgegenstände im Wert von über 200.000 Euro gleichermaßen. Und auch Werte wie Gold, Silber oder Diamanten bleiben dabei nicht außen vor. 

Offiziell geht es bei den beschlossenen Maßnahmen um die Einschränkung von Geldwäsche, das Durchsetzen von Sanktionen und damit zusammenhängend die Möglichkeit des Einfrierens von Vermögenswerten. Beaufsichtigen soll das Ganze eine eigens geschaffene Behörde. Neben den Behörden sollen allerdings auch Personen mit „berechtigtem Interesse“ Zugang zu dem Register bekommen – sprich Journalisten, Hochschulen oder NGOs (Nichtregierungsorganisationen). 

Der gläserne Bürger: Risiken des Vermögensregisters

Im Bereich Vermögen scheint Datenschutz künftig also nicht mehr besonders hoch gehängt zu werden – und das in einem Staatenverbund, der mit der DSGVO eines der strengsten Datenschutz-Gesetze der Welt hat! So verwundert es nicht, dass das Vermögensregister heftige Kritik auf sich zieht – zumal höchst zweifelhaft ist, ob das Vermögen Krimineller auf diese Weise tatsächlich erfasst werden kann. Einigermaßen absurd ist auch, inwieweit private Bürger von den Meldepflichten betroffen sein werden. Wer künftig etwa einen höheren Betrag auf das Konto seines Ehepartners überweisen möchte, muss das den Behörden melden. 

Ganz zu schweigen davon, dass ein entsprechendes Register auch staatlichem Missbrauch Tür und Tor öffnet. Die Möglichkeiten des staatlichen Zugriffs auf Vermögenswerte reichen von zusätzlichen Steuern für Vermögende bis hin zur Durchsetzung des heiß diskutierten Lastenausgleichs. Das sogenannte Lastenausgleichsgesetz existiert übrigens bereits seit 1952. Deutsche, denen nach dem Krieg ein beträchtliches Vermögen geblieben war, sollten Teile davon an Bürger abgeben, die im Zuge des Zweiten Weltkriegs einen Großteil Ihres Vermögens verloren hatten. Im Zuge einer Gesetzesänderung, die 2024 in Kraft treten soll, könnten aber künftig nicht nur Kriegsopfer vom Lastenausgleich profitieren. Gut möglich, dass ein entsprechendes Gesetz irgendwann auch zum Abbau der EU-weit enormen Staatsverschuldung genutzt wird. Mit dem Vermögensregister jedenfalls sind die praktischen Grundlagen dafür gelegt. 

Das Vermögensregister ist zwar bereits beschlossen, aber die Details zur Umsetzung und die entsprechende Infrastruktur ist noch nicht geschaffen worden. Das heißt: Wann genau das Register hierzulande eingeführt wird, ist noch unklar. Es scheint allerdings, als wenn der Großteil der Meldepflichten bei den Bürgern selber liegen würden.

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