Das Tafelgeschäft
So funktioniert’s
Der Tausch „Bargeld gegen Edelmetall“ ist auch nach der Änderung des Geldwäschegesetzes zum 1. Januar 2020 in unbegrenzter Höhe zulässig. Von der Gesetzesänderung ist lediglich das anonyme Tafelgeschäft betroffen.
Beim anonymen Tafelgeschäft lassen sich Edelmetalle erwerben, ohne dass Namen, Adresse oder sonstige Daten bekannt gegeben werden müssen. Das wäre bei einem Kauf bei einer Bank oder über das Internet nicht möglich. Allerdings wurde der Betrag, bis zu dem das anonyme Tafelgeschäft möglich ist, seit Januar 2020 auf 1.999,99 € reduziert.
Aber auch Käufe oberhalb von 2.000 € sind im Rahmen „normaler“ Tafelgeschäfte möglich. Dazu ist jedoch die Vorlage von Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Natürlich werden auch diese Käufe und Daten streng vertraulich behandelt. Wir geben diese Informationen niemals weiter – auch nicht an Behörden.
Drei einfache Schritte
- Telefonisch einen Termin mit der gewünschten Servicestelle vereinbaren
- Oder, wenn Sie sofort die aktuellen Preise sichern wollen: Geben Sie per Telefon in der Service-Stelle Ihre Bestellung auf.
- Bezahlen Sie in der Servicestelle mit Bargeld.
- Den Abholtermin mit der Servicestelle vereinbaren und Ware abholen.
Aus Sicherheitsgründen lagern wir und auch die mit uns kooperierenden Händler die Edelmetallbestände nicht innerhalb der Verkaufsräume. Daher ist ein direkter Kauf beim ersten Termin in der Regel nicht möglich. Das Tafelgeschäft ist mit einem deutlich höheren Aufwand behaftet als eine automatisierte Bestellung über den Online-Shop. Aus diesem Grund können die Preise für das Tafelgeschäft von denen des Online-Shops abweichen.
Ihre Vorteile
✓ Bei Beträgen bis 2.000 €: Vollkommene Anonymität – wir erfassen keinerlei persönliche Daten
✓ Physischer Besitz der Edelmetalle
✓ Unkomplizierte Abwicklung
✓ Keine Versandkosten