Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses

von Marko Mähner13. April 2026

🔴 Update vom 04. Mai 2026:
Aktueller Hinweis zur Gesetzeslage

Änderung der Umsatzsteuer; Steuerbefreiung für die einer Einfuhr vorangehenden Lieferungen von Gegenständen (§ 4 Nr. 4b UStG)

In den vergangenen Wochen haben sich Änderungen in der gesetzlichen Rahmenlage ergeben, die bei einigen unserer Kundinnen und Kunden verständlicherweise Fragen aufwerfen. An dieser Stelle möchten wir jedoch ausdrücklich betonen: Es besteht kein Grund zur Beunruhigung.

Wir beobachten die Entwicklungen weiterhin sehr genau und arbeiten bereits intensiv an der technischen Umsetzung der erforderlichen Anpassungen. Parallel dazu befinden sich einzelne Details aktuell noch in der juristischen Prüfung, um sicherzustellen, dass alle Maßnahmen vollständig rechtskonform und im Sinne unserer Kundschaft umgesetzt werden.

Dazu gehört insbesondere der Bereich An- und Verkauf.

Bei Gold bleibt für Sie alles unverändert. Hier ist der Ankauf weiterhin problemlos über uns möglich, sollten Sie sich von Ihren Beständen trennen wollen. Für Ihre restlichen Wahren Werte haben wir die neue Fassung unserer AGB an unseren Fachanwalt zur Prüfung weitergeleitet.

Der Verkauf wird gerade in der Technik für Sie umgesetzt und auch hier werden wir Sie umgehend informieren, wenn Ihnen der Prozess wieder uneingeschränkt zur Verfügung steht!

Wichtig ist uns dabei vor allem Transparenz: Auch wenn wir den Prozess aktiv vorantreiben, haben wir auf den Faktor Zeit – insbesondere bei rechtlichen Klärungen – keinen direkten Einfluss. Qualität und Rechtssicherheit stehen für uns an erster Stelle, weshalb wir hier bewusst sorgfältig vorgehen.

Sobald belastbare und abschließend geprüfte Informationen vorliegen, werden wir diese selbstverständlich umgehend kommunizieren.

Bis dahin gilt: Für Sie als Kundin oder Kunde ergeben sich aktuell keine notwendigen Handlungen oder Risiken.

Vielen Dank für Ihr Vertrauen.


Link zum offiziellen Schreiben des Ministeriums der Finanzen

🔴 Update vom 17. April 2026: Deutliche Fortschritte und Beginn der Umsetzung

In den vergangenen Tagen konnten wir die Auswirkungen der kurzfristigen Änderungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass weiter konkretisieren und eine Vielzahl von Detailfragen klären.

Auf dieser Basis ergibt sich inzwischen ein deutlich klareres Bild der zukünftigen Rahmenbedingungen. Mit der Umsetzung der erforderlichen Anpassungen haben wir bereits begonnen.

Wir sind zuversichtlich, dass wir den Handel mit den betroffenen Rohstoffen in Kürze wieder aufnehmen können.

Sobald die finalen Punkte abgeschlossen sind, werden wir umgehend informieren.


🔴 Update vom 14. April 2026: Aktuelle Regelung zum SEPA-Einzug

Wir werden ab heute beim SEPA-Lastschriftverfahren wie folgt verfahren:

  • Reine Gold-Sparverträge: Diese werden wie vereinbart eingezogen. 
  • Alle Verträge, die einen oder mehrere Rohstoffe (außer Gold) beinhalten: Diese Einzüge werden bis auf Weiteres ausgesetzt.

Eine Änderung mit sofortiger Wirkung

Am 10. April 2026 war es kein gewöhnlicher Freitag im Sachwertdepot. Statt der regulären Käufe – mit Ausnahme von Gold – haben wir alle Transaktionen vorübergehend ausgesetzt. Der Grund: ein siebenseitiges Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen, das am Vorabend per Mail an die obersten Finanzbehörden der Länder versandt wurde.

Dank hervorragender Kontakte erreichte uns dieses Dokument noch am selben Abend gegen 20 Uhr – nicht als offizielle Adressaten, sondern weil sein Inhalt für unsere Kunden unmittelbare Konsequenzen hat.

Was das BMF-Schreiben besagt

Der Kern der Änderung lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Mit sofortiger Wirkung darf die bisherige Umsatzsteuerbefreiung für Privatanleger bei Rohstoffen im Zollfreilager nicht mehr angewendet werden – betroffen sind alle Rohstoffe außer Gold.

Konkret bedeutet das: Die Finanzverwaltung lässt die Steuerbefreiung künftig nur noch unter Voraussetzungen zu, die Privatanleger in der Regel nicht erfüllen. Zukünftige Käufe von Rohstoffen wie Silber, Technologiemetallen oder Seltenen Erden im Zollfreilager lösen damit Umsatzsteuerpflicht aus.

Das Schreiben soll zu einem späteren Zeitpunkt im Bundessteuerblatt veröffentlicht werden – gilt aber bereits jetzt.

Was das für bestehende Depots bedeutet

Die wichtigste Frage, die uns nach Bekanntwerden der Änderung sofort beschäftigt hat, lautet: Was bedeutet das für Anleger, die bereits investiert haben?

Nach unserer Auffassung gilt Vertrauensschutz für alle Käufe, die vor dem 9. April 2026 getätigt wurden. Das bedeutet konkret: Bereits erworbene Rohstoffe bleiben umsatzsteuerbefreit – unabhängig davon, wie lange sie gehalten werden. Auch die bestehende Steuerfreiheit bei einem Verkauf nach zwölf Monaten Haltedauer bleibt unverändert bestehen.

Für Anleger mit bestehendem Depot besteht damit aktuell kein Handlungsbedarf.

Warum wir sofort reagiert haben

Die Änderung trat ohne Vorwarnzeit, ohne Einbeziehung der betroffenen Parteien und mit sofortiger Gültigkeit in Kraft. Da Käufe im Sachwertdepot freitags stattfinden und uns das Dokument erst am Donnerstagabend erreichte, blieb kaum Zeit zur Analyse – aber genug, um zu handeln.

Das sofortige Aussetzen weiterer Rohstoffkäufe war zwingend erforderlich, da diese sonst unmittelbar Umsatzsteuerpflicht ausgelöst hätten. Als reine Vorsichtsmaßnahme haben wir vorübergehend auch den Rückkauf von Rohstoffen aus dem Sachwertdepot ausgesetzt.

Der aktuelle Stand im Überblick

Gold ist von den Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses nicht betroffen. Goldkäufe und Goldverkäufe werden daher ohne Einschränkungen weiter auftragsgemäß durchgeführt.

Bei Aufträgen, die gleichzeitig Gold und andere Rohstoffe umfassen, wird der Goldanteil wie gewohnt abgewickelt. Der Anteil für alle anderen Rohstoffe wird vollständig und automatisch auf das hinterlegte Konto zurücküberwiesen – ohne weiteren Handlungsbedarf auf Kundenseite.

Zukünftige SEPA-Lastschriften werden zunächst ausgesetzt. Der Online-Shop ist von den Änderungen nicht betroffen und weiterhin rund um die Uhr geöffnet.

Unsere Einschätzung

Diese Regelung ist nicht nur methodisch fragwürdig – sie ist strategisch kurzsichtig. Die erhofften Steuermehreinnahmen dürften ausbleiben: Denn Umsatzsteuerpflicht macht Investitionen in strategische Rohstoffe für Privatanleger unattraktiv. Das Kapital wird nicht in Deutschland bleiben, sondern in ausländische Märkte abfließen – mit der Folge, dass auch die Versorgungssicherheit der deutschen Industrie geschwächt wird.

Ein fiskalischer Schnellschuss, dessen Kollateralschäden weit über die Steuereinnahmen hinausgehen.

Was als Nächstes passiert

Unser Fokus liegt jetzt darauf, schnell eine pragmatische und rechtssichere Lösung zu schaffen, damit Anleger wieder wie gewohnt in alle Rohstoffe investieren können. Alle offenen Fragen rund um Einzugsermächtigungen, Daueraufträge und Änderungswünsche werden wir zeitnah klären und proaktiv kommunizieren.

Wir halten Sie über alle weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.

Bei dringenden Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Berater oder schreiben Sie uns eine Mail an support@granvalora.de.

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