Änderung Geldwäschegesetz: Das müssen Sie jetzt beachten

von Marko Mähner26. Juni 2017

Für viele Investoren sorgt es für Verwirrung, andere geraten in Panik: Das neue Geldwäschegesetz, welches bereits mehrfach in unserem Newsletter debattiert wurde, tritt heute, am 26.06.2017, in Kraft. Wird dadurch die Welt am Edelmetallmarkt untergehen? Nein, so schlimm ist es nicht, wir klären Sie auf:

Was besagt das neue Gesetz?

Sie möchten Gold im Wert von 14.999,99 Euro anonym über das Tafelgeschäft erwerben? Damit ist es nun vorbei. Denn mit dem neuen Geldwäschegesetzt wird die Grenze der zu erwerbenden Edelmetalle ohne Prüfung der Identität auf 9.999,99 Euro heruntergesetzt. Das bedeutet, dass Sie zum aktuellen Goldpreis nun nur noch ca. acht Feinunzen Gold in Form von Barren und Münzen erwerben können.

Geschäftskunden müssen dem Händler Rechtsform, Anschrift und Namen der Organisation sowie der Vorstände übermitteln. Diese Angaben sind anschließend anhand eines Auszugs des amtlichen Handelsregisters zu prüfen. Zudem müssen Händler Vertragspartner prüfen, ob hinter ihnen andere „wirtschaftliche Berechtigte“ stehen. Das sind beispielsweise Firmen bzw. deren Eigentümer oder auch „Begünstigte“ einer Stiftung. Diese Angaben werden anschließend im Transparenzregister überprüft. Dieses wird im Jahresverlauf 2017 noch freigeschaltet und soll detaillierte Informationen enthalten.

Warum ein neues Gesetz?

Die Einführung des neuen Gesetztes ist das Resultat der am 25.05.2015 beschlossenen 4. Geldwäscherichtlinie. Sie soll verhindern, dass das deutsche Finanzsystem zum Zwecke der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung missbraucht wird.

Weitere Regelungen

Mit dem neuen Gesetz ändern sich zudem die Sanktionen bei Verstößen. Betrug die maximale Höhe des Bußgeldes bei „schwerwiegenden, wiederholten oder systematischen Verstößen“ bisher 100.000 Euro, so müssen Unternehmen, die dagegen verstoßen, nun mit einer Strafe von bis zu 1 Million Euro rechnen. Für weniger schwerwiegende Fälle wurde das Bußgeld um jeweils 200.000 Euro erhöht.

Was bedeutet das nun für Sie?

Für Sie als Privatperson ändert sich lediglich nur, dass Sie im Tafelgeschäft keine Edelmetalle mehr bis zu einem Wert von 14.999,99 Euro erwerben können. Kaufen Sie nun mehr als für 9.999,99 Euro, müssen Sie sich ausweisen. Gewerbliche Kunden hingegen stehen nun generell in der Informationspflicht und müssen die genannten Daten übermitteln. Wird jedoch dadurch die Welt am Edelmetallmarkt untergehen? Wir sind uns sicher: dass wird sie nicht!

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