Am 27. September hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) per E-Mail die obersten Finanzbehörden der Länder darüber informiert, dass die Differenzbesteuerung für Anlagemünzen aus Silber nicht rechtens ist und ab sofort – auch für alle offenen Fälle – die reguläre Besteuerung von 19 % anzuwenden sei.
Grundsätzlich ist es so, dass Gesetze in Deutschland frühestens mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten. Da es sich hierbei jedoch nicht um ein neues Gesetz handelt, sondern vom BMF lediglich klargestellt wird, dass eine Vereinfachungsregel aus dem Jahre 2004 nicht korrekt ausgelegt wurde, ist die Rechtslage nicht eindeutig.
Ob das Schreiben tatsächlich echt ist, konnten wir wegen des Wochenendes noch nicht klären. Trotzdem halten wir es im Sinne unserer Kunden für sinnvoll, den Verkauf von Silbermünzen und Münzbarren in unserem Online-Shop zunächst zu deaktivieren.
Wir hoffen, dass wir am Dienstag eine verbindliche Aussage bekommen und den Verkauf dann umgehend wieder aufnehmen können.
Allerdings gehen wir davon aus, dass die Umsetzung so erfolgt, wie in dem Schreiben vom 27.9.2022 erläutert – im besten Fall mit einer kleinen Übergangsfrist.
Der direkte Kauf von Silbermünzen verliert dadurch erheblich an Attraktivität, führt diese Änderung doch zu einer Erhöhung der Preise um ca. 12 Prozent.
Nicht betroffen von dieser Regelung ist der Kauf von Silber im Sachwertdepot. Dort können wir Silber weiterhin ohne Mehrwertsteuer verkaufen, da die Aufbewahrung in einem Zollfreilager erfolgt.