Das Tafelgeschäft – anonym und diskret

Der Tausch „Bargeld gegen Edelmetall“ ist auch nach der Änderung des Geldwäschegesetzes zum 1. Januar 2020 in unbegrenzter Höhe zulässig. Von der Gesetzesänderung ist lediglich das anonyme Tafelgeschäft betroffen.

Beim anonymen Tafelgeschäft lassen sich Edelmetalle erwerben, ohne dass Namen, Adresse oder sonstige Daten bekannt gegeben werden müssen. Das wäre bei einem Kauf bei einer Bank oder über das Internet nicht möglich. Allerdings wurde der Betrag, bis zu dem das anonyme Tafelgeschäft möglich ist, seit Januar 2020 auf 1.999,99 € reduziert.

Aber auch Käufe oberhalb von 2.000 € sind im Rahmen „normaler“ Tafelgeschäfte möglich. Dazu ist jedoch die Vorlage von Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Natürlich werden auch diese Käufe und Daten streng vertraulich behandelt.

Drei einfache Schritte

01


Termin oder Kauf 

Einfach telefonisch einen Termin mit der gewünschten Servicestelle vereinbaren. Oder, wenn Sie sich sofort die aktuellen Preise sichern wollen: geben Sie per Telefon in der Service-Stelle Ihre Bestellung auf.

02


Bezahlung

Bezahlen Sie in der Servicestelle mit Bargeld.

03


Abholung

Den Abholtermin mit der Servicestelle vereinbaren und Ware abholen.

Machen Sie den nächsten Schritt

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