Edelmetalle und Sammlermünzen vererben: Das sollten Sie wissen…

von Marko Mähner22. Juli 2020

Eine umfangreiche Münzsammlung ist meist das Ergebnis eines ganzen Lebens. Geht der Stolz ihrer einstigen Besitzer an die Erben über, kann dies jedoch Probleme mit sich bringen. Gerade, wenn es sich nicht um Anlagemünzen, sondern um Sammlermünzen handelt, die Kenntnisse in Numismatik (Münzkunde) erfordern. Ich zeige Ihnen, was Sie beim Vererben von Edelmetallen und Sammlermünzen beachten müssen – von sinnvollen Vorkehrungen über die optimale Ausschöpfung von Freibeträgen bis hin zu den gültigen Steuersätzen.

Sonderfall Sammlermünzen: Diese Vorkehrungen sollten Erblasser treffen

Die Wertermittlung von Gold-, Silber- oder Platinbarren und Anlagemünzen ist für Erben vergleichsweise unkompliziert. Anders verhält es sich bei Sammlermünzen, deren Wert über den reinen Materialwert hinausgeht. Eines vorweg: Ich kann das Investment in Sammlermünzen ausschließlich Menschen nahelegen, in denen die Sammelleidenschaft brennt, die gewillt sind, sich tief in die Thematik einzuarbeiten und auch die entsprechende Zeit mitbringen.

Wenn Sie zu den Menschen gehören, die mit viel Leidenschaft und Engagement über Jahre oder Jahrzehnte hinweg eine schöne Sammlung aufgebaut haben, dann sollten Sie für die Erben noch zu Lebzeiten einige Vorbereitungen treffen. Immerhin ist eine Werteinschätzung ohne grundlegende Kenntnisse in Numismatik nicht möglich. Das birgt die Gefahr, dass Münzsammlungen weit unter Wert verkauft werden. Das gilt insbesondere dann, wenn die Münzsammlung unter Zeitdruck verkauft wird. Und das kommt leider öfter vor als gedacht, denn häufig sind die Erben wegen der Erbschaftssteuer oder den Beerdigungskosten auf Bares angewiesen. Die folgenden Maßnahmen sind auf jeden Fall hilfreich:

  • Bewahren Sie Kaufbelege auf, um einen ersten Anhaltspunkt über den Wert der jeweiligen Münzen zu geben.
  • Pflegen Sie Bestandslisten Ihrer Sammlung für einen schnellen Überblick, idealerweise in digitaler Form. Das erleichtert das Schätzen des Sammlungswerts.
  • Aktualisieren Sie Ihre Bestandslisten regelmäßig mit den derzeitigen Marktpreisen.
  • Hinterlassen Sie in Ihrem Testament klare Anweisungen, wie mit der Sammlung zu verfahren ist – und geben Sie ggf. einen Mindestverkaufspreis an.
  • Benennen Sie Münzhändler Ihres Vertrauens, bei denen Ihre Erben den aktuellen Wert Ihrer Sammlung schätzen lassen können.

Befindet sich unter den Erben ein begeisterter Numismatiker? Prima. Doch wenn nicht, können Sie auch in Erwägung ziehen, sich noch zu Lebzeiten und ohne jeglichen Zeitdruck von Ihrer Sammlung zu trennen. Und sollten Sie dem Papier- und Giralgeld nicht trauen, wäre eine Umschichtung in Anlagemünzen oder Barren vielleicht eine sinnvolle Alternative.

Freibeträge für Erbschaften auf einen Blick

Eine steuerliche Beratung ist den steuerberatenden Berufen vorbehalten. Ein paar grundlegende Kenntnisse können jedoch nicht schaden und die möchte ich Ihnen hier aufzeigen. In vielen Fällen müssen sich Erben von Edelmetallen, Schmuck oder Münzen keine Gedanken um die Steuer machen. Immerhin gelten großzügige Freibeträge. § 16 des Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetzes sieht abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis folgende Freibeträge vor (Stand: Juni 2021):

Wenn die Erbschaft die Freibeträge übersteigt, wird für den darüberhinausgehenden Betrag Erbschaftssteuer fällig. Deren Höhe ist abhängig von der Steuerklasse.

Verwechslungsgefahr

Die Steuerklassen beim Vererben sind nicht zu verwechseln mit den Lohnsteuerklassen.

  • Ehe- bzw. Lebenspartner, Kinder, Enkel und Urenkel fallen beim Erben unter die Steuerklasse I.
  • Geschwister, Nichten und Neffen sind in der etwas ungünstigeren Steuerklasse II.
  • Onkel, Tanten aber auch langjährige Lebensgefährten und Freunde fallen in die Steuerklasse III.

Es gelten folgende Steuersätze:

Knackpunkt Verkehrswert: So wird er ermittelt

Innerhalb von drei Monaten nach einer Erbschaft sind Erben dazu verpflichtet, dem Finanzamt den jeweiligen Verkehrswert der Erbschaft mitzuteilen. Das gilt auch für Edelmetalle und Sammlermünzen. Da sich der Wert insbesondere bei Letzteren meist nicht direkt erschließt, haben Erben mehrere Möglichkeiten.

  1. Sie können die Verkehrswertschätzung dem Finanzamt übertragen. Hierzu ist eine Auflistung des Erbes, sprich der einzelnen Münzen, erforderlich.
  2. Sie können den Wert der Münzsammlung selbst schätzen. Dazu sind allerdings grundlegende Kenntnisse in Numismatik nötig. Erscheint der Wert einigermaßen plausibel, geben sich die Behörden hiermit im Regelfall zufrieden.
  3. Sie können den Wert von einem Fachmann schätzen lassen.

Nachdem die Erbschaftsteuererklärung abgegeben worden ist, bekommen die Erben den Bescheid des Finanzamts. Diesen sollten sie sorgfältig prüfen. Erscheint ihnen der veranschlagte Verkehrswert zu hoch, können sie Einspruch gegen den Feststellungsbescheid einlegen. Der Einspruch muss innerhalb von einem Monat in schriftlicher Form erfolgen.

Steuern sparen bei großen Sammlungen: Diese Möglichkeiten haben Sie

Sollte der vermutete Verkehrswert die Freibeträge deutlich übersteigen, haben Erblasser dennoch verschiedene Möglichkeiten, um Steuern zu sparen. So kann es sich lohnen, einen Teil des Erbes bereits zu Lebzeiten zu verschenken. Der Grund: Die Freibeträge können im Abstand von 10 Jahren aufs Neue genutzt werden – in voller Höhe.

Auch ein Aufteilen des Erbes auf einen möglichst großen Personenkreis lohnt sich. Immerhin kann jede beschenkte Person ihren vollen Freibetrag ausnutzen.

Vorsicht ist beim sogenannten Berliner Testament geboten, in dessen Rahmen sich Ehe- oder Lebenspartner als gegenseitige Alleinerben einsetzen. Gehen Münzsammlung bzw. Edelmetall-Vermögen zunächst auf den Partner über, können Kinder und sonstige Erben ihre Freibeträge nur einmal ausschöpfen. Erben Kinder das Vermögen dagegen in zwei Teilen, können sie ihre Freibeträge auch zweimal geltend machen.

In einem unserer nächsten Artikel nehme ich den Edelmetallmarkt selbst in den Fokus – und beleuchte die kurz- wie langfristigen Auswirkungen der Coronakrise auf die Preisentwicklung.

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